Förderungen
.
Im Bereich der Energieförderungen des Landes Steiermark gibt es für das Jahr 2012 zum Teil wieder neue Bestimmungen und Formulare! Informieren Sie sich bitte im Gemeindeamt Hollenegg darüber!
HOLLENEGG
Solar- und Photovoltaikanlagen
Die Errichtung von Solaranlagen (Errichtungszeitpunkt nach dem 1.1.2007) wird mit 50 Euro/m² und mit max. 500 Euro gefördert. Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird mit 50 Euro/KW und mit max. 500 Euro gefördert. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist ein Anspruch auf Gewährung der Solarförderung des Landes Steiermark (siehe Förderungsrichtlinien). Anträge sind innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung der Anlage (Datum der Endabrechnung) im Gemeindeamt einzubringen.
- Biomassezentralheizungsanlagen
Für die Errichtung einer Biomassezentralheizungsanlage (Hackschnitzel, Pelletts, Stückholz) wird einmalig eine Förderung in der Höhe von 500 Euro (max. Errichtungskosten) gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist ein Anspruch auf Gewährung der Biomassedirektförderung des Landes Steiermark (siehe Förderungsrichtlinien). Anträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Förderungszusicherung des Landes (Datum der Zusicherungserklärung) im Gemeindeamt einzubringen.
Wärmepumpen
Für die Errichtung einer Wärmepumpe wird einmalig eine Förderung in der Höhe von 50 Euro/KW, max. jedoch 500 Euro gewährt. Anträge sind innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung (Datum der Endabrechnung) im Gemeindeamt einzubringen.
Fernwärmeanschluss
Für den Anschluss an die Fernwärmeliefergenossenschaft Hollenegg wird einmalig eine Förderung in der Höhe von 500 Euro gewährt. Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine Bestätigung der Fernwärmeliefergenossenschaft Hollenegg über den erfolgten Anschluss.
Heizkostenzuschuss
Die Höhe des Heizkostenzuschusses der Gemeinde Hollenegg beträgt 40 Euro pro Jahr. Anspruchsberechtigt sind alle in der Gemeinde Hollenegg mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, die auch Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark haben.
Zuschüsse für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Auch im Schuljahr 2011/2012 wird die Teilnhame an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Wintersportwochen, Sommersportwochen, Wienwochen, etc.) der Pflichtschüler (1. bis 9. Schulstufe), die ihren Hauptwohnsitz in Hollenegg haben, mit 12,- Euro pro Tag bzw. max. 60,- Euro pro Schuljahr gefördert. Weitere Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Vorlage der Teilnahmebestätigung an der Veranstaltung durch die Schule. Ein Nachweis über die geleisteten Beträge für die Schulveranstaltung ist nicht erforderlich.
Familienförderung "Windelalter"
Die Gemeinde Hollenegg bietet Familien für Neugeborene die Möglichkeit, in den ersten zweieinhalb Lebensjahren (30 Monate) eines Kindes ("Windelalter"), eine 240 l Restmülltonne zum Preis einer 120 l Restmülltonne zu verwenden. Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Hollenegg unter der Telefonnummer (03462) 2746.
- Kinderschwimmkurs des Kindergartens
Der jährlich stattfindende Schwimmkurs für Kinder des Kindergartens wir mit 10 Euro pro teilnehmendem Kind gefördert. Für die Auszahlung des Betrages ist die Vorlage der Teilnahmebestätigung am Schwimmkurs erforderlich.
- Jugend-Taxikarte
Derzeit in Überarbeitung


